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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91   

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BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91 (https://dejure.org/1991,1176)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91 (https://dejure.org/1991,1176)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 1991 - BReg. 1 Z 29/91 (https://dejure.org/1991,1176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 322
  • FamRZ 1992, 343
  • Rpfleger 1992, 26
  • BayObLGZ 1991 Nr. 59
  • BayObLGZ 1991, 323
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99

    Zur Wirksamkeit zweier Testamente

    Auch insoweit ist keine Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1991, 323 und BayObLG NJW-RR 1998, 789; KG Rpfleger 1999, 542/543) eingetreten.
  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 121/99

    Erledigung des Erbscheinsantrag durch Ableben des Antragstellers

    Denn die Entscheidungen sind gegenstandslos geworden, da der Erbschein mangels Antrags nicht mehr erteilt werden darf, und die Entscheidungen Bindungswirkung für ein neues Erbscheinsverfahren nicht entfalten (vgl. BayObLGZ 1991, 323/326 f.).
  • BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93

    Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft

    Denn die auf dem Grundsatz des § 565 Abs. 2 ZPO beruhende Selbstbindung des Beschwerdegerichts greift im Erbscheinsverfahren nur insoweit ein, als dasselbe Verfahren erneut in die Rechtsmittelinstanz gelangt; sie gilt hingegen nicht, wenn über einen neuen, wenn auch denselben Nachlass betreffenden Erbscheinsantrag zu befinden ist (s. dazu im einzelnen BayObLG NJW 1992, 322 ).
  • KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97

    Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins;

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  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

    Denn die auf den Grundsatz des § 565 Abs. 2 ZPO beruhende Selbstbindung des Beschwerdegerichts (vgl. BGHZ 15, 122/124) setzt voraus, daß dasselbe Verfahren erneut in die Rechtsmittelinstanz gelangt (so für das Erbscheinsverfahren BayObLGZ 1991, 323/326 und 1993, 334/338 sowie KG NJW 1955, 1074 f.).

    Daher liegen in Erbscheinsverfahren, die unterschiedliche Erbscheinsanträge zum Gegenstand haben, auch dann verschiedene Verfahrensgegenstände vor, wenn es um die Erbfolge nach demselben Erblasser geht (vgl. BayObLGZ 1991, 323/326).

  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    Bis zum Erlaß der Beschwerdeentscheidung blieb den Beteiligten zu 2 und 3 insgesamt sechs Wochen und damit ausreichend Zeit, sich auf die neue Sachlage einzustellen und Einwendungen gegen die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung vom 6.8.1990 vorzubringen (vgl. BayObLGZ 1991, 323/329 f.).
  • BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02

    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei

    Das gilt jedenfalls im Amtsverfahren der Einziehung auch bei unverändertem Sachverhalt (vgl. zur Rechtslage im Antragsverfahren der Erbscheinserteilung BayObLGZ 1991, 323/326; 1993, 334/338; BayObLG FamRZ 1998, 1198).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    An diese rechtliche.Beurteilung wäre - über das Nachlaßgericht hinaus - auch das Beschwerdegericht gebunden, wenn es im Rechtsmittelzug bei unverändertem Sachverhalt über einen Antrag auf Einziehung dieses Erbscheins zu entscheiden hätte (BayObLGZ 1991, 323, 326; BayObLG FamRZ 1992, 862, 863 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    An die rechtliche Beurteilung in der zurückverweisenden Entscheidung des Beschwerdegerichts (hier in der im Verfahren über die Zwischenverfügung ergangenen Beschwerdeentscheidung) ist nicht nur das Gericht des unteren Rechtszugs gebunden (vgl. § 565 Abs. 2 ZPO), sondern grundsätzlich auch das Beschwerdegericht selbst, an das die Sache nach erneuter Beschwerdeeinlegung wiederum gelangt (BGHZ 15, 122/124 m.w.N.; BayObLGZ 1991, 323/326; BayObLG FamRZ 1993, 602 f.; KG MDR 1980, 766; Demharter GBO 22. Aufl. Rn. 43, Meikel/Streck Rn. 47, jeweils zu § 77; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 25 Rn. 9).
  • OLG Dresden, 08.07.2010 - 17 W 463/10

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Eintritts

    Zwar obliegt die Auslegung letztwilliger Verfügungen den Tatrichtern und darf im Verfahren der weiteren Beschwerde nur beschränkt nachgeprüft werden, nämlich ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLG NJW 1992, 322 unter II 3 b und NJW-RR 1993, 138 unter II 2 a bb, jeweils m.N.).
  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 9/92

    Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes

  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

  • BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92

    Pflicht des Nachlassgerichts zur Erforschung des Sachverhalts zum Zeitpunkt der

  • BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 114/99

    Nacherbenvermerk im Erbschein

  • BayObLG, 20.12.1996 - 1Z BR 186/96

    Widerruf des bereits angeordneten und bekanntgemachten Aufgebots durch den

  • BayObLG, 23.03.1994 - 1Z BR 19/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des

  • BayObLG, 10.09.1993 - 1Z BR 12/93

    Einziehung des Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Frage der Maßgeblichkeit des von

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.10.1991 - 4 UF 51/91 (a)   

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https://dejure.org/1991,3792
OLG Bremen, 21.10.1991 - 4 UF 51/91 (a) (https://dejure.org/1991,3792)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.10.1991 - 4 UF 51/91 (a) (https://dejure.org/1991,3792)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 4 UF 51/91 (a) (https://dejure.org/1991,3792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Rechtsgutachtens des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht; Antrag einer Kindesmutter auf Regelung der elterlichen Sorge; Regelung des Sorgerechts für ein Kind auf der Grundlage des iranischen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Entscheidung über elterliche Sorge über minderjährige iranische Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1288
  • FamRZ 1992, 343
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auch wenn Art. 12 des iranischen Gesetzes zum Schutz der Familie vom 12. Februar 1975, wie das Oberlandesgericht meint, nicht mehr fortgilt (für eine Fortgeltung: OLG Celle FamRZ 1990, 1131, 1132 [OLG Celle 17.04.1990 - 10 UF 78/90]; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 730, 731; vgl. auch OLG Celle IPrax 1989, 390), wird das Beschwerdegericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht prüfen müssen, ob jene Möglichkeit nach islamischen Rechtsgrundsätzen besteht (für eine solche Möglichkeit: OLG Bremen FamRZ 1992, 343, 344) [OLG Bremen 21.10.1991 - 4 UF 51/91 A].
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00

    Regelung der elterlichen Sorge im Verbundverfahren - nachehelicher Unterhalt nach

    Das fragliche Gesetz ist aber im Zuge der ab 1979 im Iran stattgefundenen politischen Umwälzungen außer Kraft getreten; dies haben Rechtsgutachten ergeben; die in Entscheidungen des OLG Bremen (FamRZ 1992, 343, 344) und des OLG Saarbrücken (FamRZ 1992, 848, 849) mitgeteilt werden (vgl. auch BGH FamRZ 1993, 1053, 1054; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 1113, 1114).

    Das Recht der elterlichen Sorge beurteilt sich daher im Iran jetzt nach den Bestimmungen der Art. 1168 ff., 1180 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), die durch allgemein anerkannte islamische Rechtsgrundsätze ergänzt werden (so. auf der Grundlage des o.a. Gutachtens OLG Bremen FamRZ 1992, 343; ebenso BGH FamRZ 1993, 316,318; 1053, 1054; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520, 1521); die dargestellte Rechtslage bezieht sich dabei auf die Bevölkerungsmehrheit der schiitischen Moslems (vgl. insoweit Bergmann/Ferid aaO., S. 6, 8), der auch die Parteien angehören.

  • BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92

    Ordre puplic bei ausländischer Scheidungsfolgereglung

    Danach soll der Richter die Möglichkeit haben, die tatsächliche Personensorge (hadana) über das 2. bzw. 7. Lebensjahr des Kindes hinaus der Mutter zu übertragen, wenn dies das Wohl des Kindes erfordert (vgl. OLG Bremen FamRZ 1992, 343, 344) [OLG Bremen 21.10.1991 - 4 UF 51/91 A].
  • OLG Bremen, 21.05.1999 - 4 UF 5/99

    Annahme der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts und die

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Rechtsprechung
   OLG München, 30.09.1991 - 2 UF 793/91   

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https://dejure.org/1991,4239
OLG München, 30.09.1991 - 2 UF 793/91 (https://dejure.org/1991,4239)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.1991 - 2 UF 793/91 (https://dejure.org/1991,4239)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 1991 - 2 UF 793/91 (https://dejure.org/1991,4239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Trennung der Eltern; Elterliche Sorge; Türkische Staatsangehörigkeit; Minderjähriges Kind; Gewöhnlicher Aufenthaltsort; Deutsches Familiengericht; Befugnisse; Übertragung der Sorge

Verfahrensgang

  • AG München - 811 F 5487/90
  • OLG München, 30.09.1991 - 2 UF 793/91

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 28.07.1997 - 2 WF 57/97

    Nichtberücksichtigung des im türkischen Recht verankerten Stichentscheids des

    Insoweit liegt jedoch eine regelungsfähige Lücke vor, die in dem Rahmen, den das türkische Recht gestattet, eine Regelung des Sorgerechts in der Form der Ausübung der elterlichen Sorge erlaubt (OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Celle a.a.O., OLG München, FamRZ 1992, 343 ).
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